Finanzministerium wird Lastschriftzahlungen bei nicht kooperativen Banken zulassen

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Das Finanzministerium wird Lastschriftzahlungen von Steuerschulden von Konten zulassen, die bei Banken registriert sind, die nicht den Status von Kooperationspartnern in der staatlichen Inkassoverwaltung haben – vorausgesetzt, sie befinden sich im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – eine Option, die bisher nicht verfügbar war.

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Finanzministerium wird Lastschriftzahlungen bei nicht kooperativen Banken zulassen
Gustav Knudsen | Kognitive Dissonanz

Laut BOE vom Freitag (21.04.2023) wurde diese Entscheidung getroffen, um die Zahlung von Schulden an Steuerzahler zu erleichtern, die kein Bankkonto in Spanien haben, und zwar über einen Kanal, der in den letzten Jahren „ein konstantes Wachstum“ erfahren hat, „bis er sich als einer der am meisten genutzten konsolidiert hat“.

Der Ministerialerlass legt fest, dass die Verwaltung des Kontos, auch wenn es sich um ein Konto bei einer nicht kooperativen Einrichtung handelt, durch Einrichtungen erfolgt, die diesen Status haben, so dass die Änderung „minimale Auswirkungen“ auf die Protokolle der Steuerbehörde haben wird.

Quelle: Agenturen